Entsorgung und Umwelt

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Elektroaltgeräte dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Dafür sind Elektrogeräte mit der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Die in Elektroaltgeräten enthaltenen Stoffe können wiederverwendet werden. Bitte trennen Sie Batterien und Akkumulatoren, die nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind, vor der Abgabe.

abfalltonne

Sie sind gesetzlich zur Rückgabe von Elektroaltgeräten verpflichtet. Sie können Ihr Elektroaltgerät bei Kauf eines vergleichbaren neuen Elektrogerätes unentgeltlich an uns zurückschicken. Unabhängig vom Kauf eines neuen Elektrogerätes können Sie ein Altgerät, das in keiner Abmessung größer als 25 cm ist, unentgeltlich an uns zurückschicken. Wenn Sie ein Elektroaltgerät an uns zurückschicken möchten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf

Selbstverständlich können Sie Ihr Elektroaltgerät auch vor Ort direkt bei uns abgeben.

Direktcamping
Grabenstr. 14 a
35396 Gießen

Alternativ kann die Entsorgung durch öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger erfolgen. In der Regel befinden sich in Ihrer Nähe zahlreiche kommunale Sammelstellen, Wertstoffhöfe, Recyclinghöfe, usw.

Bitte beachten Sie, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Geräten selbst verantwortlich sind.


Batterie-Entsorgung / Pfand BattG

„Hinweise zur Batterieentsorgung Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an uns zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber. Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen. Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten. Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.

Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse. Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig. Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich – rechtlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.“